Jagdschein: Verlängern dauert lange
- Christoph Boll
- 21. März
- 3 Min. Lesezeit
Die im vergangenen Herbst erfolgte Änderung des Waffenrechts führt zu massiven Verzögerungen bei der Jagdscheinverlängerung. Die zuständigen Behörden reagieren unterschiedlich darauf

Wer seinen Jagdschein für das am 1. April beginnende neue Jagdjahr noch verlängern muss, sollte sich sputen. Schon jetzt ist die Wahrscheinlichkeit groß, das Dokument nicht rechtzeitig zurückzubekommen. Bundesweit geben die zuständigen Behörden eine aktuelle Bearbeitungszeit von zwei bis drei Monaten an für ein Verfahren, das zuvor meistens nur wenige Tage dauerte.
Für einen Jäger kann das böse Folgen haben. Denn mit Ablauf der Gültigkeit des Jagdscheins entfällt automatisch die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen. Dies gilt insbesondere, wenn die Waffenbesitzkarte keinen separaten Eintrag für den Munitionsbesitz enthält. Wer dann weiterhin Munition besitzt, begeht unter Umständen eine strafbare Handlung oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Das wiederum kann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit infrage stellen, was zum Widerruf der Waffenbesitzkarte und damit zum Verlust aller eingetragenen Waffen führen kann. Auch der Jagdschein kann dann futsch sein. Denn die Zuverlässigkeit ist zwingende Voraussetzung für dessen Erteilung. Für Revierpächter kommt hinzu, dass die Pachtfähigkeit an den Besitz eines gültigen Jagdscheins geknüpft ist.
Bei einigen Genehmigungsbehörden ist nach Darstellung Betroffener im Internet zwar möglich, die Verlängerung zu beantragen, ohne den Jagdschein bereits mit einzureichen, und diesen erst vorzulegen, wenn die vorbereitenden Arbeiten erledigt sind. Aber das hilft nicht, wenn die Gültigkeit am 31. März abgelaufen ist. Dann hilft auch keine Kopie, und sei sie auch beglaubigt, des eingereichten Verlängerungsantrags. Die aktive Jagdausübung ist dann allemal passé. Denn dafür ist stets der Jagdschein im Original mitzuführen.
Ursache für die lange Bearbeitungszeit ist die von der Berliner Ampelregierung im vergangenen Jahr im Rahmen des Sicherheitspakets durchgesetzte Änderung des Waffengesetzes. Seither sind zu den zuvor schon notwendigen Abfragen bei verschiedenen Behörden weitere hinzugekommen, etwa bei Zoll und Bundespolizei. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach Bundesjagdgesetz und Waffengesetz dürfen nach den neuen gesetzlichen Grundlagen nur noch durch die Waffenbehörden erfolgen. Alle Neuregelungen traten in Kraft, ohne den Informationsaustausch zuvor verbindlich zu klären und die notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Ganz übel ist das für Ausländer, die in Deutschland jagen möchten. Sie benötigen einen Ausländerjagdschein. Grundsätzlich erteilt den die für das Jagdrevier örtlich zuständige Untere Jagdbehörde, wenn der Antragsteller die Jagdberechtigung in seinem Heimatland nachweist. Dieses Verfahren sei „bis auf Weiteres“ nicht möglich, „da die für die Zuverlässigkeitsprüfung zuständige Waffenbehörde diese Antragsteller nicht abprüft“, heißt es beim Landkreis Potsdam-Mittelmark.
Für deutsche Jäger waren als Folge der Gesetzesänderung bundesweit massive Verzögerungen bei der Jagdscheinverlängerung vorhergesagt worden. Etliche Landesjagdverbände (LJV) forderten ihre Mitglieder deshalb auf, die Verlängerungen frühzeitig zu beantragen. In Nordrhein-Westfalen etwa hieß es bereits im Dezember vergangenen Jahres, sofort tätig zu werden, weil die Landesregierung per Erlass festgelegt hatte, dass die Überprüfung von der Unteren Jagdbehörde nur angestoßen werden kann, wenn dort ein entsprechender Antrag vorliegt. Der Nachweis der vorgeschriebenen Jagdhaftpflichtversicherung konnte nachträglich erfolgen.
Unterschiede bei Service und Bürgerfreundlichkeit
Das ist nur ein kleines Indiz für die zwischen Flensburg und Garmisch-Partenkirchen sehr unterschiedliche Bürgerfreundlichkeit und Serviceorientierung der zuständigen Behörden. Reihenweise heißt es, man möge das Verfahren bitte postalisch oder digital anstoßen und um Gotteswillen von telefonischen Nachfragen oder gar einem persönlichen Erscheinen absehen. So ist dem Märkischen Kreis „nicht möglich, den Antragstellenden eine Empfangsbestätigung zu senden oder Rückfragen zum Bearbeitungsstand zu beantworten. Zudem erfolgt keine schriftliche Erinnerung von Jagdscheininhabern, bei denen der Jagdschein zum 31. März ausläuft.“ Beim Kreis Herford wird immerhin versprochen: „Die Mitarbeitenden melden sich bei den Antragstellern telefonisch, sobald die Verlängerung oder Erteilung des Jagdscheines erfolgen kann.“
Auch in Baden-Württemberg waren die Jagdbehörden nach einem Gespräch zwischen LJV und zuständigem Ministerium „angehalten, das Verfahren für die Verlängerung der Jagdscheine ab sofort so zu gestalten, dass die Jagdscheine nur für den kürzestmöglichen Zeitraum bei der Jagdbehörde verbleiben. Die Prüfung der Zuverlässigkeit und Eignung ist daher durchzuführen, ohne dass der Jagdschein dafür bei der Jagdbehörde verbleibt.“ Das Dokument muss also erst eingereicht werden, wenn die Eintragung „zeitnah“ vorgenommen werden kann und es dann „unverzüglich“ an den Jäger zurückgeht.
Zusätzlich wurden die Unteren Jagdbehörden gebeten, zeitnah und vor Beginn des Jagdjahres 2025/26 einmalig alle Inhaber von Jagdscheinen anzuschreiben, deren Jagdscheine zum Ende des aktuellen Jagdjahres ablaufen werden. Sogar ganz ohne ministerielle Aufforderung ist das im Kreis Recklinghausen im vergangenen Dezember geschehen. Dabei wurden die Formulare für die Antragstellung gleich mitgeschickt.
Bereits ein Stück in die Zukunft wird in Baden-Württemberg geblickt. Dort sollen Jäger in den kommenden Jahren „bei einem Kontakt mit der Jagdbehörde gebeten werden, zu erklären, ob sie beabsichtigen, auch zukünftig eine Verlängerung des Jagdscheines zu beantragen, und somit mit einer zukünftigen proaktiven Abfrage der Jagdbehörden bei den Waffenbehörden einverstanden sind. Dadurch soll die Bearbeitungszeit weiter verringert werden.“ Und der NRW-Landkreis Grafschaft Bentheim stellt sogar in Aussicht: „Zukünftig soll die Jagdscheinverlängerung noch weiter vereinfacht werden. So prüft der Landkreis aktuell, ob der Versand eines Siegels möglich ist, das Jagdberechtigte zu Hause in ihren Jagdschein einkleben können. In diesem Fall wäre auch der Versand des Jagdscheins obsolet.“
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